Grosses Länggassschulhaus / Muesmatt

Lehrpersonen / Klassen / Stundenpläne

Sämtliche Lehrpersonen sind per Mail nach folgendem Muster erreichbar:

vorname.nachname@base4kids.ch (ohne Umlaute, z.B. ä = ae)

Standort Länggasse

Neufeldstrasse 40
3012 Bern

Schulleitung
Peter Kämpfen
peter.kaempfen@bern.ch
031 321 28 42

Stv. Schulleitung Grosses Länggassschulhaus
Integration und unterstützende Massnahmen Zyklus 2

Myriam Habich
myriam.habich@bern.ch

Stv. Schulleitung Muesmatt Zyklus 2
Res Zimmermann
res.zimmermann@bern.ch

Sekretariat
Christine Sidler
christine.sidler@bern.ch
031 321 28 40

Hausdienst Länggasse
Marc Nicolet
079 237 57 51

Stv. Hausdienst Grosses Länggassschulhaus
Roman Zbinden
079 431 71 65

weitere Adressen

Mitwirkung / Partizipation

Die Lehrpersonen führen wöchentlich, in der Regel immer am gleichen Tag und zur gleichen Zeit, mit ihren Klassen einen Klassenrat durch. Während dieser Stunde wird über Konflikte, Wünsche, aber auch über die Befindlichkeit der einzelnen Kinder gesprochen. Die Schüler:innen lernen dabei ihre eigenen Meinungen zu vertreten und andere anzuhören.

Dank diesen Gesprächsrunden gewöhnen sich die Kinder daran, Konflikte selber und gewaltfrei zu lösen. Sie lernen Verantwortung zu übernehmen, denken mit bei der Gestaltung des Schulalltags und helfen sich gegenseitig beim Lösen von Problemen.

Die Mitbestimmung der Schüler:innen wurde aus der Idee des „Wohlbefindens“ in der Schule geboren.
Partizipation – Mitbestimmung und Mitverantwortung, kurz „mit Wirkung!“ – wird in jedem Schulhaus autonom und stufengerecht aufgebaut und umgesetzt. Sie macht Betroffene aller Stufen zu Beteiligten und bildet ein entscheidendes Standbein gelebter Gesundheitsförderung im Schulalltag.

Die Mitwirkung der Eltern hat zum Zweck, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern durch regelmässigen Informationsaustausch zu fördern und zu einem guten Klima im Schulkreis beizutragen. Die Elternräte setzen sich aus Elternvertretungen aller Schul- und Kindergartenklassen zusammen (pro Klasse eine Elternvertreterin, resp. ein Elternvertreter sowie deren Stellvertretung) und bieten ein Forum für den Meinungsaustausch zwischen Eltern untereinander und zwischen Eltern und Schulkommission, Schulleitung sowie Lehrkräften.

→ mehr Informationen zu den Elternräten

Projekte, Anlässe, Reportagen

Besondere Massnahmen

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung (Artikel 17, Volksschulgesetz) und dem städtischen Integrationskonzept für die Volksschule der Stadt Bern arbeiten die Kindergärten und die Volksschule in der Stadt Bern integrativ.
Unser Schulkreis verfügt dazu über einen Gesamtpool an Wochenlektionen für die sogenannten „besonderen Massnahmen“ (neu: MR = Massnahmen Regelschule). Im Rahmen dieser Mittel streben wir die bestmögliche Förderung und Begleitung der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler an.

Alle Klassen werden von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen begleitet, die mit den Klassen- oder Fachlehrpersonen zusammen die Schülerinnen und Schüler beim Lernen unterstützen. Diese Begleitung findet während 2 bis 6 Wochenlektionen statt, je nach Klassenstruktur und nachgewiesenen Bedürfnissen. Bezeichnet wird sie als integrative Förderung (IF) oder – falls als Unterstützung im Deutschunterricht für Fremdsprachige geplant – Deutsch als Zweitsprache (DAZ).
Die Unterstützung durch die Lehrperson für integrative Förderung ist schulbezogen und vorbeugend. Sie knüpft an die Stärken der Schülerinnen und Schüler an. Die Unterstützung erfolgt in der Regel klassenintegriert oder in der Kleingruppe.
Bei Lese-/Rechtschreibeschwierigkeiten (Legasthenie) oder einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) nimmt die IF-Lehrperson auf Antrag der Klassenlehrperson und im Einverständnis mit den Eltern eine fachspezifische Beurteilung vor. Die Resultate werden zusammen mit dem Bericht der Lehrkraft an die kantonale Erziehungsberatung gesandt. Wird von dieser Stelle ein Spezialunterricht befürwortet, findet dieser vorwiegend während der Unterrichtszeit statt und ist unentgeltlich.

In die Logopädie kommen Kinder,

• die bestimmte Laute anders aussprechen oder weglassen
• die für ihr Alter zu wenig Wörter kennen
• die verkürzte, verdrehte oder falsche Sätze bilden
• welche die Sprache nicht altersgemäss verstehen
• die stottern oder sehr schnell und undeutlich sprechen
• die dauernd eine auffällige Stimme haben (zum Beispiel näseln)
• denen das Lesen- und Schreibenlernen Mühe bereitet.

Diese Kinder brauchen für ihre Sprachentwicklung mehr Unterstützung und Zeit als ihre Klassenkameradinnen und -kameraden. In der Logopädietherapie wird die Sprache umfassend und gezielt gefördert. Logopädie ist also weder Nachhilfeunterricht noch Deutsch als Zweitsprache.

Ein Kind kann im Einverständnis mit den Eltern von seiner Kindergärtnerin oder Lehrkraft bei der Logopädin zu einer Abklärung angemeldet werden. Die Eltern können sich auch direkt melden. Die Anmeldung zur Therapie geschieht in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdienst. Die Therapie muss von der Schulleitung bewilligt werden. Sie findet in der Regel während der Unterrichtszeit statt und ist kostenlos.
Neben Abklärungen und Therapien bietet die Logopädin auch Beratungen für Eltern und Lehrpersonen an.

Logopädin am Standort Länggasse / Muesmatt

Laura Hofmänner

Psychomotoriktherapie bietet Unterstützung für Kinder mit Auffälligkeiten im Bewegungs- und Wahrnehmungsbereich. Diese Kinder fallen beispielsweise im Turnen, im Spiel auf dem Pausenplatz oder bei feineren Arbeiten im Werken, Basteln, Zeichnen oder Schreiben auf. Psychomotorische Schwierigkeiten betreffen einerseits die Bewegung (=Motorik), andererseits die seelische Befindlichkeit (=Psyche) des Kindes. Kinder mit Auffälligkeiten in diesen Bereichen, die trotz vermehrter Förderung zu Hause oder in der Schule Schwierigkeiten haben, werden zu einer Abklärung angemeldet.

Anmeldungsweg:
Die Eltern, Lehrpersonen, Kindergärtnerinnen oder Speziallehrkräfte melden das Kind zu einer Abklärung beim Gesundheitsdienst (zuständige Schulärztin) an. In jedem Fall braucht es das Einverständnis der Eltern. Die Fachinstanzen weisen die Anmeldung bei Bedarf an die Psychomotoriktherapeutin weiter, welche eine ausführliche Abklärung durchführt und das weitere Vorgehen mit den Eltern bespricht.
Die Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich in Kleingruppen oder einzeln statt.

Alle Lehrpersonen können mit der für den Schulkreis zuständigen Psychomotoriktherapeutin eine Unterrichtsbeobachtung mit eventuellem Kurzuntersuch vereinbaren, um fachspezifische Unterstützung für die Anpassung ihres Unterrichts zu erhalten und dadurch betroffene Kinder und Jugendliche ihren Schwierigkeiten entsprechend zu fördern.

Weitere Infos unter: www.bern.ch/psychomotorik
www.psychomotorik-therapie.ch
www.artikel17.ch
www.psychomotorik-schweiz.ch

Psychomotorik-Therapiestelle Länggasse-Felsenau

Christa Mathys-Heiniger

Neufeldstrasse 3

3012 Bern

Telefon: 031 321 28 37

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ein Zusatzunterricht, der sich an Schüler und Schülerinnen mit geringen Deutschkenntnissen richtet. Dies sind meist Schüler und Schülerinnen nichtdeutscher Erstsprache.

Das Ziel des DaZ-Unterrichts ist es, die Schüler und Schülerinnen beim Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen, damit sie den Anschluss in eine Regelklasse schnell finden.

Für zuziehende Schulkinder ohne Deutschkenntnisse steht ein zentrales Angebot des Schulamtes der Stadt Bern zur Verfügung.

DaZ-Lehrpersonen am Standort Länggasse / Muesmatt

Verschiedene Lehrpersonen

Die Kurse werden zentral vom Schulamt der Stadt Bern angeboten und finden während der Unterrichtszeit statt. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden während des Besuchs der Förderkurse vom Regelunterricht dispensiert. Für die Förderkurse können nur Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, wenn sie von der Erziehungsberatung abgeklärt wurden und ein entsprechender Antrag bei der Schulleitung vorliegt. Das Angebot der BeKuBe (Begabten Kurse Bern) ist unter www.artikel17.ch zu finden.

In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erhalten fremdsprachige Kinder und Jugendliche Unterricht in ihrer Herkunftssprache. Zusätzlich werden Kenntnisse über heimatliche Kultur vermittelt. Träger dieser Kurse sind Botschaften, Konsulate oder Elternvereinigungen. Die Kurse unterstützen die Kinder im Aufbau ihrer bikulturellen Identität und im Erwerb ihrer Sprache, die sie bisher vorwiegend in ihrer Familie gesprochen haben. Gute Kenntnisse in der Erstsprache sind eine wichtige Voraussetzung für den Zweitspracherwerb.

→ mehr Informationen zu HSK

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist eine Anlaufstelle bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen sowie bei jeglicher Art von Diskriminierung, Rassismus und Mobbing. Die Angebote können von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Betreuungs- und Lehrpersonen in Anspruch genommen werden und sind kostenlos.

weiterführende Informationen zur Schulsozialarbeit in der Stadt Bern (externer Link)

Lara Leuthold

Postadresse:
Schulhaus Länggasse
Neufeldstrasse 40
3012 Bern

Telefon:
076 811 10 01

E-Mail:
lara.leuthold@bern.ch

Präsenztage:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag

Angebot der Schule / Fakultativer Unterricht

Ab dem 2. Schuljahr können Schülerinnen und Schüler freiwillig zusätzlichen fakultativen Unterricht besuchen.

Das Angebot der Schule ergänzt und erweitert den Unterricht mit Schwerpunkten im musikalischen-gestalterischen Bereich sowie fächerübergreifenden Kursen und Projekten.

Die Anmeldung für diese Freifächer erfolgt zu Beginn des Kalenderjahres für das kommende Schuljahr: im Januar für 1. bis 5. Klassen, im Februar für 7. und 8. Klassen, im März für die 6. Klassen.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten hierzu ein Anmeldeformular sowie ein Beiblatt, auf dem die Angebote beschrieben sind. Weitere Auskünfte und entsprechende Beratung können die Klassenlehrkräfte abgeben.

Die Anmeldung für den fakultativen Unterricht ist für ein Jahr verbindlich, da die Durchführung dieser Kurse und allenfalls sogar die Parallelführung in mehreren Gruppen von der Anzahl der Anmeldungen abhängig und bewilligungspflichtig ist. Dabei ist es aus chronologischen Gründen leider nicht möglich, bereits zur Zeit der Ausschreibung definitiv festzulegen, wann die Kurse stattfinden. Die Einpassung in den Stundenplan muss nach der Genehmigung zuerst mit den Klassenstundenplänen, den Raumbelegungen, den anderen Freifächern sowie der Verfügbarkeit der Fachlehrpersonen koordiniert werden.

Wichtig: In der Regel findet der fakultative Unterricht zu Randzeiten oder am Mittag statt.

Lernbegleitung

Die Eltern können ihre Kinder über die Klassenlehrperson mit dem Anmeldeformular für die Lernbegleitung anmelden. Danach nehmen die verantwortlichen Personen Kontakt mit den Eltern auf und geben die notwendigen Informationen weiter. Die Lernbegleitung wird in der Regel im Schulhaus in Kleingruppen mit ca. drei Schülerinnen/Schülern erteilt. Sie dauert eine oder zwei Stunden pro Woche (keine Doppelstunde). In der letzten Woche vor den Ferien (bei den Sommerferien 2 Wochen vorher) findet keine Lernbegleitung mehr statt. Es handelt sich nicht um Nachhilfe-, Stütz- oder Förderunterricht. Die Stunden dienen lediglich dazu, dass die Schülerinnen und Schüler in einem geeigneten Rahmen Aufgaben aus dem Unterricht erledigen können. Die Lernbegleitung ist ein Angebot des Gemeinnützigen Vereins der Stadt Bern und kostet Fr. 4.50 pro 45 Minuten.

→ Weitere Informationen zur Lernbegleitung und Anmeldeformular

Lernbegleitung am Standort Länggasse / Muesmatt

Ella Scala

Mail: ella.scala@bluewin.ch

Kontakt bitte grundsätzlich über Klassenlehrperson

Schulhausordnung und Regeln

Um entspanntes Lernen zu ermöglichen, gibt die Schule den Rahmen und setzt Grenzen. Es werden klare Regeln vorgegeben. Am ersten Elternabend informieren die Lehrpersonen über die im Schulhaus und in der Klasse gültigen Regeln.

→ Schulhausordnung und -regeln

→ Klassenregeln

Fit4Future

Einzelne Klassen aus dem Grossen Länggassschulhaus nehmen am Projekt „fit4future“ teil.

Das nationale Programm bietet Primarschulen kostenlos ein buntes Angebot zu den Themen Bewegung, Ernährung und Brainfitness.

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