Zyklus 1 Länggasse

Der Zyklus 1 umfasst den Kindergarten und die ersten beiden Jahre der Primarschule. In der Länggasse bieten wir zwei unterschiedliche Organisationsformen an: Ihr Kind besucht entweder den Kindergarten und die 1. und 2. Klasse oder die Basisstufe, in der Kinder aus dem Kindergarten und den ersten beiden Schuljahren gemeinsam während drei bis fünf Jahren unterrichtet werden.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Sämtliche Lehrpersonen sind per Mail nach folgendem Muster erreichbar:

vorname.nachname@base4kids.ch (ohne Umlaute, z.B. ä = ae)

Standort Hochfeld 2

Hochfeldstrasse 50
3012 Bern

Co-Schulleitung
Lukas Beer
lukas.beer@bern.ch
031 321 25 78

Denise Pellet
denise.pellet@bern.ch
031 321 28 38

Stv. Schulleitung
Andrea Karlen

Sekretariat
Brigitte Boschung
brigitte.boschung@bern.ch
031 321 28 31

Andrea Hauswirth
andrea.hauswirth@bern.ch
031 321 28 31

Hauswart
Beat Müntener
Hochfeldstrasse 46
031 321 28 60 / 079 237 57 51

Stv. Hauswart
Roman Zbinden
079 431 71 65

weitere Adressen

Mitwirkung / Partizipation

Die Lehrerinnen und Lehrer führen wöchentlich, in der Regel immer am gleichen Tag und zur gleichen Zeit, mit ihren Klassen einen Klassenrat durch. Während dieser Stunde wird über Konflikte, Wünsche, aber auch über die Befindlichkeit der einzelnen Kinder gesprochen. Die Schüler und Schülerinnen lernen dabei ihre eigenen Meinungen zu vertreten und andere anzuhören.

Dank diesen Gesprächsrunden gewöhnen sich die Kinder daran, Konflikte selber und gewaltfrei zu lösen. Sie lernen Verantwortung zu übernehmen, denken mit bei der Gestaltung des Schulalltags und helfen sich gegenseitig beim Lösen von Problemen.

Die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler wurde aus der Idee des „Wohlbefindens“ in der Schule geboren.
Partizipation – Mitbestimmung und Mitverantwortung, kurz „mit Wirkung!“ – wird in jedem Schulhaus autonom und stufengerecht aufgebaut und umgesetzt. Sie macht Betroffene aller Stufen zu Beteiligten und bildet ein entscheidendes Standbein gelebter Gesundheitsförderung im Schulalltag.

Die Mitwirkung der Eltern hat zum Zweck, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern durch regelmässigen Informationsaustausch zu fördern und zu einem guten Klima im Schulkreis beizutragen. Die Elternräte setzen sich aus Elternvertretungen aller Schul- und Kindergartenklassen zusammen (pro Klasse eine Elternvertreterin, resp. ein Elternvertreter sowie deren Stellvertretung) und bieten ein Forum für den Meinungsaustausch zwischen Eltern untereinander und zwischen Eltern und Schulkommission, Schulleitung sowie Lehrkräften.

→ mehr Informationen zu den Elternräten

Anlässe, Projekte, Reportagen

Besondere Massnahmen

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung (Artikel 17, Volksschulgesetz) und dem städtischen Integrationskonzept für die Volksschule der Stadt Bern sollen die Kindergärten und die Volksschule in der Stadt Bern integrativer werden.
Unser Schulkreis verfügt dazu über 273 Wochenlektionen für die sogenannten „Besonderen Massnahmen“. Im Rahmen dieser Mittel streben wir die bestmögliche Förderung und Begleitung der uns anvertrauten Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler an.

Alle Klassen werden von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen begleitet, die mit den Klassen- oder Fachlehrpersonen zusammen die Schülerinnen und Schüler beim Lernen unterstützen. Diese Begleitung findet während 283 Wochenlektionen statt, je nach Klassenstruktur und nachgewiesenen Bedürfnissen. Bezeichnet wird sie als integrative Förderung (IF) oder – falls als Unterstützung im Deutschunterricht für Fremdsprachige geplant – Deutsch als Zweitsprache (DAZ).
Die Unterstützung durch die Lehrperson für integrative Förderung ist schulbezogen und vorbeugend. Sie knüpft an die Stärken der Schülerinnen und Schüler an. Die Unterstützung erfolgt in der Regel klassenintegriert oder in der Kleingruppe.
Bei Lese-/Rechtschreibeschwierigkeiten (Legasthenie) oder einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) nimmt die IF-Lehrperson auf Antrag der Klassenlehrperson und im Einverständnis mit den Eltern eine fachspezifische Beurteilung vor. Die Resultate werden zusammen mit dem Bericht der Lehrkraft an die kantonale Erziehungsberatung gesandt. Wird von dieser Stelle ein Spezialunterricht befürwortet, findet dieser vorwiegend während der Unterrichtszeit statt und ist unentgeltlich.

Die Volksschule dauert grundsätzlich 11 Jahre, 2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarstufe und 3 Jahre Sekundarstufe I.

„Flexible Durchlaufzeit“ bedeutet +/- 2 Jahre während der gesamten Zeit, d.h. die Volksschule kann minimal 9 und maximal 13 Jahre dauern.

Die zweijährige Einschulung ist auf Grund der flexiblen Durchlaufzeit weiterhin möglich. Kinder mit zweijähriger Einschulung werden in unserem Schulkreis grundsätzlich in Regelklassen unterrichtet. Die zweijährige Einschulung ermöglicht Kindern mit deutlichen partiellen Entwicklungsverzögerungen, sich den Stoff des 1. Schuljahres in zwei Schuljahren anzueignen. In Bezug auf die Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht wird die zweijährige Einschulung neu als zwei Schuljahre gerechnet. Eine zweijährige Einschulung hat einen Klassenwechsel zur Folge. Der Zeitpunkt des Wechsels erfolgt in Absprache mit allen Beteiligten. Die Mitteilung betreffend Klassenzuteilung erfolgt – gleichzeitig wie die Erstklasseinteilung – Mitte Mai durch die Schulleitung.

In die Logopädie kommen Kinder,

• die bestimmte Laute anders aussprechen oder weglassen
• die für ihr Alter zu wenig Wörter kennen
• die verkürzte, verdrehte oder falsche Sätze bilden
• welche die Sprache nicht altersgemäss verstehen
• die stottern oder sehr schnell und undeutlich sprechen
• die dauernd eine auffällige Stimme haben (zum Beispiel näseln)
• denen das Lesen- und Schreibenlernen Mühe bereitet.

Diese Kinder brauchen für ihre Sprachentwicklung mehr Unterstützung und Zeit als ihre Klassenkameradinnen und -kameraden. In der Logopädietherapie wird die Sprache umfassend und gezielt gefördert. Logopädie ist also weder Nachhilfeunterricht noch Deutsch als Zweitsprache.

Ein Kind kann im Einverständnis mit den Eltern von seiner Kindergärtnerin oder Lehrkraft bei der Logopädin zu einer Abklärung angemeldet werden. Die Eltern können sich auch direkt melden. Die Anmeldung zur Therapie geschieht in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdienst. Die Therapie muss von der Schulleitung bewilligt werden. Sie findet in der Regel während der Unterrichtszeit statt und ist kostenlos.
Neben Abklärungen und Therapien bietet die Logopädin auch Beratungen für Eltern und Lehrpersonen an.

Logopädin am Standort Hochfeld 2

Renata Zürcher und Franziska Zürcher

Schulhaus Hochfeld 2 (Zimmer 11, 1. Stock)

Hochfeldstrasse 50, 3012 Bern

Telefon: 031 321 28 35

Psychomotoriktherapie bietet Unterstützung für Kinder mit Auffälligkeiten im Bewegungs- und Wahrnehmungsbereich. Diese Kinder fallen beispielsweise im Turnen, im Spiel auf dem Pausenplatz oder bei feineren Arbeiten im Werken, Basteln, Zeichnen oder Schreiben auf. Psychomotorische Schwierigkeiten betreffen einerseits die Bewegung (=Motorik), andererseits die seelische Befindlichkeit (=Psyche) des Kindes. Kinder mit Auffälligkeiten in diesen Bereichen, die trotz vermehrter Förderung zu Hause oder in der Schule Schwierigkeiten haben, werden zu einer Abklärung angemeldet.

Anmeldungsweg:
Die Eltern, Lehrpersonen, Kindergärtnerinnen oder Speziallehrkräfte melden das Kind zu einer Abklärung beim Gesundheitsdienst (zuständige Schulärztin) an. In jedem Fall braucht es das Einverständnis der Eltern. Die Fachinstanzen weisen die Anmeldung bei Bedarf an die Psychomotoriktherapeutin weiter, welche eine ausführliche Abklärung durchführt und das weitere Vorgehen mit den Eltern bespricht.
Die Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich in Kleingruppen oder einzeln statt.

Alle Lehrpersonen können mit der für den Schulkreis zuständigen Psychomotoriktherapeutin eine Unterrichtsbeobachtung mit eventuellem Kurzuntersuch vereinbaren, um fachspezifische Unterstützung für die Anpassung ihres Unterrichts zu erhalten und dadurch betroffene Kinder und Jugendliche ihren Schwierigkeiten entsprechend zu fördern.

Weitere Infos unter: www.bern.ch/psychomotorik
www.psychomotorik-therapie.ch
www.artikel17.ch
www.psychomotorik-schweiz.ch

Psychomotorik-Therapiestelle Länggasse-Felsenau

Christa Mathys-Heiniger

Neufeldstrasse 3

3012 Bern

Telefon: 031 321 28 37

Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ein Zusatzunterricht, der sich an Schüler und Schülerinnen mit geringen Deutschkenntnissen richtet. Dies sind meist Schüler und Schülerinnen nichtdeutscher Erstsprache.

Das Ziel des DaZ-Unterrichts ist es, die Schüler und Schülerinnen beim Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen, damit sie den Anschluss in eine Regelklasse schnell finden.

Für zuziehende Schulkinder ohne Deutschkenntnisse steht ein zentrales Angebot des Schulamtes der Stadt Bern zur Verfügung.

DaZ-Lehrpersonen am Standort Hochfeld 2

Diverse Lehrpersonen

Die Kurse werden zentral vom Schulamt der Stadt Bern angeboten und finden während der Unterrichtszeit statt. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden während des Besuchs der Förderkurse vom Regelunterricht dispensiert. Für die Förderkurse können nur Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, die von der Erziehungsberatung abgeklärt wurden und ein entsprechender Antrag bei der Schulleitung vorliegt. Das Angebot der BeKuBe (Begabten Kurse Bern) ist unter www.artikel17.ch zu finden.

Begabungsexpertin für unseren Schulkreis

Nina Beutling

In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erhalten fremdsprachige Kinder und Jugendliche Unterricht in ihrer Herkunftssprache. Zusätzlich werden Kenntnisse über heimatliche Kultur vermittelt. Träger dieser Kurse sind Botschaften, Konsulate oder Elternvereinigungen. Die Kurse unterstützen die Kinder im Aufbau ihrer bikulturellen Identität und im Erwerb ihrer Sprache, die sie bisher vorwiegend in ihrer Familie gesprochen haben. Gute Kenntnisse in der Erstsprache sind eine wichtige Voraussetzung für den Zweitspracherwerb.

→ mehr Informationen zu HSK

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist eine Anlaufstelle bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen. Die Angebote können von Kindern / Jugendlichen, Eltern, Betreu ungs- und Lehrpersonen in Anspruch genommen werden und sind kostenlos. Die Schulsozialarbeitenden unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.

Meret Feldmann

Postadresse:
Schulhaus Hochfeld 2
Hochfeldstrasse 50
3012 Bern

Telefon:
076 313 06 57

E-Mail:
meret.feldmann@bern.ch

Arbeitstage:
Montag bis Donnerstag

Angebot der Schule / Fakultativer Unterricht

Ab dem 1. Schuljahr können Schülerinnen und Schüler freiwillig zusätzlichen fakultativen Unterricht besuchen.

Das Angebot der Schule ergänzt und erweitert den Unterricht mit Schwerpunkten im musikalischen-gestalterischen Bereich sowie fächerübergreifenden Kursen und Projekten.

Die Anmeldung für diese Freifächer erfolgt zu Beginn des Kalenderjahres für das kommende Schuljahr: im Januar für 1. bis 5. Klassen, im Februar für 7. und 8. Klassen, im März für die 6. Klassen.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten hierzu ein Anmeldeformular sowie ein Beiblatt, auf dem die Angebote beschrieben sind. Weitere Auskünfte und entsprechende Beratung können die Klassenlehrkräfte abgeben.

Die Anmeldung für den fakultativen Unterricht ist für ein Jahr verbindlich, da die Durchführung dieser Kurse und allenfalls sogar die Parallelführung in mehreren Gruppen von der Anzahl der Anmeldungen abhängig und bewilligungspflichtig ist. Dabei ist es aus chronologischen Gründen leider nicht möglich, bereits zur Zeit der Ausschreibung definitiv festzulegen, wann die Kurse stattfinden. Die Einpassung in den Stundenplan muss nach der Genehmigung zuerst mit den Klassenstundenplänen, den Raumbelegungen, den anderen Freifächern sowie der Verfügbarkeit der Fachlehrpersonen koordiniert werden.

Wichtig: In der Regel findet der fakultative Unterricht in der Eingangsstufe an den Mittwoch- oder Freitagnachmittagen statt. In der Mittagspause wird kein Unterricht angesetzt.

Lernbegleitung / Aufgabenhilfe

Die Eltern können ihre Kinder über die Klassenlehrperson mit dem Anmeldeformular für die Lernbegleitung anmelden. Danach nehmen die verantwortlichen Personen Kontakt mit den Eltern auf und geben die notwendigen Informationen weiter. Die Lernbegleitung wird in der Regel im Schulhaus in Kleingruppen mit ca. drei Schülerinnen/Schülern erteilt. Sie dauert eine oder zwei Stunden pro Woche (keine Doppelstunde). In der letzten Woche vor den Ferien (bei den Sommerferien 2 Wochen vorher) findet keine Lernbegleitung mehr statt. Es handelt sich nicht um Nachhilfe-, Stütz- oder Förderunterricht. Die Stunden dienen lediglich dazu, dass die Schülerinnen und Schüler in einem geeigneten Rahmen Aufgaben aus dem Unterricht erledigen können. Die Lernbegleitung ist ein Angebot des Gemeinnützigen Vereins der Stadt Bern und kostet Fr. 4.50 pro 45 Minuten.

→ Weitere Informationen zur Lernbegleitung und Anmeldeformular

Hausaufgabenhilfe am Standort Hochfeld 2

Myriam Habich (Schulhaus Länggasse)

Telefon: 031 321 28 41

Kontakt bitte grundsätzlich über Klassenlehrperson

Schulhausordnung und Regeln

Um entspanntes Lernen zu ermöglichen, gibt die Schule den Rahmen und setzt Grenzen. Es werden klare Regeln vorgegeben. Am ersten Elternabend informieren die Lehrpersonen über die im Schulhaus und in der Klasse gültigen Regeln.

Basisstufe

Schulentwicklung ist Thema auf allen Stufen der Volksschule. Ausgangspunkt für die Diskussion über die Einführung der Basisstufe war das Anliegen der Eingangsstufe, mit diesem Modell weitere Schritte zu unternehmen, um den Übergang vom Kindergarten in die erste und zweite Klasse der Primarschule fliessender und besser abgestimmt auf die Bedürfnisse der Kinder und deren Entwicklung zu gestalten.

Die Entwicklung verläuft bei Kindern unterschiedlich und individuell. Dieser Tatsache kann die Basisstufe in besonderem Mass Rechnung tragen dank eines breiten differenzierenden und individualisierenden Lernangebots, verantwortet und begleitet von zwei Lehrpersonen. Dadurch können die Kinder ideal gefördert und unterstützt werden.
Die Basisstufe ist die Zusammenfassung von zwei Jahren Kindergarten und der ersten und zweiten Klasse. Kinder im Alter von 4-8 Jahren werden gemeinsam in einer Klasse unterrichtet. Der Wechsel vom Kindergarten- zum Schulstoff erfolgt fliessend und findet innerhalb dieser Klasse statt. Der erste „richtige“ Klassenwechsel erfolgt aus der Basisstufe in die 3. Klasse, welche weiterhin in Jahrgangsklassen geführt wird. Die Dauer der Basisstufenzeit kann, wie in Jahrgangsklassen, jedoch ohne Klassenwechsel, für einzelne Kinder verkürzt oder verlängert werden, d.h. zwischen 3 und 5 Jahre dauern. Die Ziele einer Basisstufe sind Kontinuität der Pädagogik und der Beziehungen, Individualisierung und flexible Übergänge.

Aus jeder Altersgruppe (Kindergarten bis 2. Klasse) sind 4-6 Kinder in einer Klasse. Diese werden aufgeteilt in drei Lerngruppen, 1-3, bzw. A-C. Gruppe 3 bzw. C entspricht mehr oder weniger der 1./2. Klasse. Die meiste Zeit sind zwei Lehrpersonen anwesend (15 Lektionen Teamteaching). Pro Jahr treten 4-6 Kinder neu ein, während 4-6 Kinder in eine 3. Klasse wechseln, was Stabilität durch Beständigkeit in die Gruppe bringt.

Die Einführung von Basisstufenklassen ist in allen Schulkreisen ein erklärtes Anliegen von Gemeinde- und Stadtrat. In den letzten Jahren wurden in der Länggasse drei Basisstufen eröffnet.
Per Schuljahr 2020 / 21 stellte das Rossfeld flächendeckend auf Basisstufen um. Anders als im Rossfeld ist in der Länggasse eine flächendeckende Umsetzung aus finanziellen Gründen und solchen des Raumbedarfs nicht möglich. Mit der Anmeldung für den Kindergarten können Eltern in der Länggasse das Interesse an einem Basisstufenplatz für ihr Kind vormerken. Klassenzuweisungen sind Sache der Schulleitung. Sie entscheidet auf Grund der Anmeldungen, der Klassenzusammensetzung und des Platzangebots. Uns interessieren die Schulentwicklung, das Miteinander und die Vielfalt. Wir freuen uns auf den Austausch zwischen den Modellen.

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