Fragen und Probleme

Zuständigkeiten

Bei Fragen und Problemen, welche die Schule betreffen, dient die nachstehende Grafik als Orientierungshilfe. Im Bedarfsfall kann nach gegenseitiger Absprache eine Fachperson beigezogen werden. Wichtig ist die frühzeitige Kontaktaufnahme.

Eventuelle Vorfälle auf dem Schulweg oder im Freizeitbereich gehören nicht in den Kompetenzbereich der Schule und müssen durch die Eltern untereinander geklärt werden. Allenfalls kann die Schulsozialarbeit beigezogen werden.

Bei auftretenden Problemen kontaktieren Sie die entsprechenden Stellen in angegebener Reihenfolge:

Vorgehen

Probleme mit der Schule – was tun?

Wenn Sie als Eltern Fragen zu Schulthemen haben oder mit etwas nicht einverstanden sind, so ist es wichtig, dass Sie uns dies mitteilen und es mit der richtigen Person besprechen.

Alle Schullaufbahnentscheide und Verfügungen sind beschwerdefähig, das heisst, Sie haben 30 Tage Zeit, um gegen den Entscheid beim zuständigen Schulinspektorat Kreis 5 Einspruch zu erheben. Wir bitten Sie, vor einer Beschwerde das Gespräch mit uns zu suchen. Oft kann so bereits eine Lösung gefunden werden. Falls das gelingt, sparen wir Zeit und Energie.

Das untenstehende Schema zeigt das Vorgehen:

Kontaktformular

Geben Sie Ihren Namen ein.

Geben Sie einen Betreff ein.

Geben Sie eine Nachricht ein.