Pausenaufsicht

Pausen sind Teil der Unterrichtszeit, daher unterstehen die Schüler:innen während dieser Zeit der Obhut der Schule. Aufgrund des Lehr- und Erziehungsauftrages sind Pädagog:innen verpflichtet, eine Pausenaufsicht zu führen, um Schaden von den Beaufsichtigten und Dritten abzuwenden.

Während den Pausen befinden sich mindestens zwei Lehrpersonen auf dem Pausenplatzareal. Die Zahl hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Von Bedeutung sind insbesondere Grös- se und Übersichtlichkeit des Schulgeländes, die Anzahl Schüler:innen und deren unterschied- liche Alter sowie naheliegende Gefahrenquellen.

Die aufsichtführenden Lehrpersonen sind immer vor Ort, ansprechbar und greifen bei Bedarf ein. Eine ständige Beaufsichtigung jedes einzelnen Kindes ist nicht möglich. Die Schüler:innen sollen jedoch nie das Gefühl haben, eine Beobachtung durch die Lehrer:in sei vollkommen aus- geschlossen. Die Lehrpersonen wechseln ihren Standort mehrmals und greifen bei groben Fehl- verhalten unverzüglich ein. Bereiche mit besonderem Gefahrenpotenzial (z. B. Nestschaukel) werden besonders überwacht.

Die Lehrpersonen leisten eine

  1. kontinuierliche Aufsicht: Die Schüler:innen sehen die Lehrpersonen, welche das Geschehen auf dem Pausenplatz aufmerksam verfolgen.
  2. präventive Aufsicht: Die aufsichtführenden Lehrpersonen erfassen mögliche Gefahren schon im Voraus und versuchen, diese zu vermeiden.
  3. aktive Aufsicht: Die aufsichtführenden Lehrpersonen setzen Warnungen, Weisungen und ggf. auch Verbote durch, sind bei absehbarem Fehlverhalten zur Stelle und greifen klärend ein.

Oberstes Ziel der Pausenaufsicht ist, dass unsere jüngeren und älteren Schüler:innen sich auf ihrem Pausenplatz gut und sicher fühlen können.

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