Um sinnvolles Lernen zu ermöglichen, gibt die Schule den Rahmen und setzt Grenzen. Es wer- den klare Regeln vorgegeben. Am ersten Elternabend informieren die Lehrer:innen über die im Schulhaus und in der Klasse gültigen Regeln.
Voraussetzungen für ein gutes Schulklima sind:
Nach dem Unterricht haben die Kinder das Schulhaus zu verlassen. Auswärtige können mit spezieller Erlaubnis in einem zugewiesenen Zimmer arbeiten.
Sämtliche elektronischen Mediengeräte (Smartphones, Kopfhörer, Smartwatches usw.) sind in den Schulgebäuden weder sicht- noch hörbar. Für Unterrichtszwecke können die Geräte gemäss Anweisungen der Lehrpersonen verwendet werden.
Das unautorisierte Filmen und Fotografieren auf dem gesamten Schulareal sowie die Veröffentlichung (z.B. auf Instagram oder Tiktok) ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Aus Gründen der Sicherheit empfehlen wir, Schüler:innen frühestens ab dem 3. Schuljahr mit dem Fahrrad in die Schule fahren zu lassen. Die Verantwortung für das Fahrrad bleibt bei der Halterin / beim Halter. Es gilt ein Fahrverbot auf dem Schulareal.
Für die Benutzung von Rollern und Scootern gelten die Weisungen der einzelnen Schulhäuser. Für die Kinder des Zyklus 1 wird empfohlen, auf diese Transportmittel zu verzichten.
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung besteht ein allgemeines Krankenversicherungsobligatorium. Soweit keine spezielle Unfallversicherung besteht, ist das Unfallrisiko (Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg, auf Schulreisen und in Landschulwochen sowie bei anderen Veranstaltungen der Schule) in der Krankenversicherung eingeschlossen.
Grundsätzlich wird das Schulmaterial unentgeltlich, zum Teil leihweise abgegeben. Schüler:innen, die das Leihmaterial beschädigt oder verloren haben, bezahlen einen entsprechenden Betrag in die Materialkasse. Am Ende des Schuljahres haben Schüler:innen die Möglichkeit, leihweise abgegebenes Material zu reduzierten Preisen zu kaufen. Dazu besteht jedoch keine Pflicht.
Taschenrechner werden im 5. Schuljahr von der Schule abgegeben. Die von der Schule zur Verfügung gestellten Geräte gehen nach Abschluss der Schulzeit in den Besitz der Schüler:innen über.