Elternzusammenarbeit

Die Kinder können am besten gefördert werden, wenn ein guter Kontakt zwischen Elternhaus und Schule gewährleistet ist. Es ist deshalb notwendig, dass sich die Eltern von Zeit zu Zeit über das Verhalten und über die Leistungen ihres Kindes bei der zuständigen Lehrperson erkundigen. Die Lehrerschaft ihrerseits nimmt bei Schwierigkeiten mit den Eltern Kontakt auf. Es gilt der Grundsatz: Lieber einmal zu früh als zu spät.

Die jeweilige Klassenlehrperson orientiert die Eltern am ersten gemeinsamen Elternabend, in welcher Form Kontakte stattfinden können. Die Schule lädt die Eltern zu Elternabenden und Elterngesprächen ein. Schulbesuche können jederzeit erfolgen, eine Anmeldung ist erwünscht; für Besprechungen ist vorher ein Termin zu vereinbaren. Gemäss Beschluss der Konferenz der Schulleitungen der Stadt Bern finden solche Elterngespräche vor 19.00 Uhr statt.

Leitfaden für gute Zusammenarbeit

Eltern und Lehrpersonen haben ein gemeinsames Ziel: Das Wohlbefinden und die bestmögliche Förderung jedes einzelnen Kindes. Während Eltern sich auf die individuelle Unterstützung ihres Kindes konzentrieren, haben Lehrpersonen die gesamte Klasse im Blick und bewerten zudem die Leistungen der Kinder.

Damit Eltern und Lehrer:innen diese verschiedenen Aufgaben in Zusammenarbeit wahrnehmen können, bedarf es des gegenseitigen Vertrauens. Voraussetzung dafür ist, die Rechte und Pflich- ten der beteiligten Parteien zu kennen und gegenseitig zu respektieren.

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die verschiedenen Aufgaben, Rechte und Pflichten von Eltern und Lehrpersonen. Er klärt spezifische Bereiche der Zusammenarbeit und legt Grund- sätze fest, wie wir in diesem Schulkreis miteinander umgehen.

Um diese partnerschaftliche Zusammenarbeit optimal zu gewährleisten, arbeitet unsere Schule mit dem Kommunikationstool Klapp.

Folgende Inhalte werden via Klapp kommuniziert:

  • Organisatorisches und Terminplanungen: Allgemeine Informationen, Umfragen, Schulreisen, Ausflüge und spezielle Anlässe
  • Absenzen: Absenzen, Krankmeldungen und Jokertage werden von Erziehungsberechtigten via Klapp direkt erfasst.
  • Krisen und Problemsituationen: Terminvereinbarung mit kurzer Begründung für ein Telefon- gespräch.

Folgende Inhalte werden nicht via Klapp kommuniziert. Es sei denn, die schulische Fachperson hat das Einverständnis der Eltern / Erziehungsberechtigten eingeholt.

  • Gesprächsprotokolle
  • Gesundheitsdaten

Folgende Inhalte werden nie via Klapp nie kommuniziert:

  • Zeugnisse
  • Gesuche und Bewilligungen
  • Verfügungen

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