Ab dem 2. Schuljahr können Schülerinnen und Schüler freiwillig zusätzlichen fakultativen Unterricht besuchen.
Das Angebot der Schule ergänzt und erweitert den Unterricht mit Schwerpunkten im musikalischen-gestalterischen Bereich sowie fächerübergreifenden Kursen und Projekten.
Die Anmeldung für diese Freifächer erfolgt zu Beginn des Kalenderjahres für das kommende Schuljahr: im Januar für 1. bis 5. Klassen, im Februar für 7. und 8. Klassen, im März für die 6. Klassen.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten hierzu ein Anmeldeformular sowie ein Beiblatt, auf dem die Angebote beschrieben sind. Weitere Auskünfte und entsprechende Beratung können die Klassenlehrkräfte abgeben.
Die Anmeldung für den fakultativen Unterricht ist für ein Jahr verbindlich, da die Durchführung dieser Kurse und allenfalls sogar die Parallelführung in mehreren Gruppen von der Anzahl der Anmeldungen abhängig und bewilligungspflichtig ist. Dabei ist es aus chronologischen Gründen leider nicht möglich, bereits zur Zeit der Ausschreibung definitiv festzulegen, wann die Kurse stattfinden. Die Einpassung in den Stundenplan muss nach der Genehmigung zuerst mit den Klassenstundenplänen, den Raumbelegungen, den anderen Freifächern sowie der Verfügbarkeit der Fachlehrpersonen koordiniert werden.
Wichtig: In der Regel findet der fakultative Unterricht zu Randzeiten oder am Mittag statt.
In Gruppen von 8–10 Kindern à 45 Minuten oder in Klein-Gruppen à 20 – 30 Minuten können Interessierte das Spielen auf der Sopran-Blockflöte erlernen. Voraussetzung: Eine eigene Holz-Blockflöte mit barocker Griffweise (Lehrperson berät Sie gerne beim Kauf).
Fortgeschrittene (mindestens 3 Jahre Unterricht) haben die Möglichkeit, auch Altblockflöte zu spielen.